Noch bis zum 10.10.2021 haben Sportwarte im Bereich des TVN Zeit, Spieler für die anstehende Winterhallenrunde zu melden. Anschließend kann im Zeitkorridor vom 11. bis 24.10.2021 die namentliche Meldung der Mannschaften über das NU-Liga-Portal erfolgen.
Stichtag für die dann festzulegende Meldereihenfolge innerhalb der Mannschaften ist die Generali Leistungsklassen-Berechnung vom 6.10.2021. Die Leistungsklassen dieses Datums sind für die Reihenfolge der namentlichen Mannschaftsmeldung und damit für alle Mannschaftsspiele der Winterhallenrunde 2021/2022 bindend.
Einsatz für anderen Verein im Winter: Anzeige der Mitgliedschaft per NU-Liga ist ausreichend
Um im Winter für einen anderen Club als in der Sommersaison anzutreten, ist es nicht notwendig, eine neue Spiellizenz/Spielberechtigung zu beantragen.
TVN-WO § 6 – Punkt 3:
„Die Teilnahme an Mannschaftsspielen für einen anderen Verband oder Verein in der Zeit vom 01.10. bis zum 31.03. berührt die Spielberechtigung nicht.“
Vielmehr reicht es also aus, im NU-Liga-System eine zusätzliche Mitgliedschaft in dem Verein einzupflegen, für den in der WHR gespielt werden soll.
Eine neue Spiellizenz/Spielberechtigung mit Freigaben muss nur zur Sommersaison über das NU-System beantragt werden.