Duisburg (17. November 2021) – Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. (LSB NRW) appelliert eindringlich an die Entscheidungsträger*innen auf Bundes- und Landesebene, bei den aktuellen Beratungen zur Corona-Pandemie den Beitrag von Sport und Bewegung zur Gesunderhaltung der Bevölkerung zu berücksichtigen.
Die pauschale Schließung von Spiel- und Sportstätten in den bisherigen Coronawellen hat das Bewegungsdefizit und entsprechende negative gesundheitliche Folgen für die Bevölkerung verschärft. Das darf sich nicht wiederholen!
„Der Sport in unseren 18.000 Sportvereinen trägt maßgeblich zur Gesunderhaltung der Menschen bei“, sagt Stefan Klett, Präsident des LSB NRW. „Mehr als eine 3G-Regel für aktives Sporttreiben draußen und 2G für drinnen lehnen wir deshalb ab. Eine erneute Beschränkung von Teilnehmerzahlen oder auf bestimmte Sportarten wäre nicht akzeptabel.“
Recht auf Bewegung für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche haben unter den massiven Einschränkungen 2020 bis Mitte 2021 besonders gelitten, körperlich wie seelisch. Sie haben ein Recht auf Bewegung und sollten daher bei allen etwaigen Einschränkungen privilegiert werden. Das heißt: Sie sind Geimpften und Genesenen gleichzustellen. Dort, wo Testnachweise erforderlich sind, müssen die regelmäßigen Schultestungen für den Vereinssport anerkannt werden. Dies gilt ebenfalls für Tests aus der Arbeitswelt für alle Altersgruppen.
LSB-Präsident Stefan Klett: „Die Sportvereine haben in den vergangenen Monaten bewiesen, dass sie in der praktischen Umsetzung sehr verantwortungsbewusst mit der Situation umgehen. Es wäre nicht vermittelbar, diese Möglichkeiten erneut und undifferenziert einzuschränken. Gleichzeitig rufen wir alle Sportlerinnen und Sportler auf, sich impfen zu lassen.“