Änderung der Wettspielordnung: Ab Sommer 2024 ist das Spielen in zwei TVN-Vereinen in unterschiedlichen Altersklassen möglich.
Diese Regelung wird allerdings in Bezug auf Spieler der Bundesligen und Regionalligen eingeschränkt und findet grundsätzlich auch keine Anwendung, wenn im Stammverein ebenfalls eine Mannschaft der zweiten Altersklasse gemeldet ist.
In der Wettspielordnung heißt es dazu:
Auszug TVN-Wettspielordnung (§12-4)
- Spieler dürfen in einer Spielzeit in zwei verschiedenen Erwachsenen-
Altersklassen bzw. Konkurrenzen in maximal zwei Vereinen des TVN gemeldet und
unbegrenzt eingesetzt werden. Davon ausgenommen sind bei 6er-Mannschaften die
ersten 8 und bei 4er-Mannschaften die ersten 6 Spieler einer Bundesliga- und
Regionalligameldung, die nur in der NL und der 1. VL in einer zweiten Altersklasse
gemeldet und eingesetzt werden dürfen. - Für Spieler, die in einer Bundesliga- oder Regionalligameldung gemeldet sind, ist ein
Spielen in einer zweiten Altersklasse in einem zweiten Verein nicht zulässig (siehe
Durchführungsbestimmungen zur Regionalliga West). - Wenn der Spieler für zwei Vereine Mannschaftsspiele bestreitet, muss dies in
zwei unterschiedlichen Altersklassen erfolgen. Voraussetzung dafür ist: Der Spieler
kann nur in einer Altersklasse des Vereins B eingesetzt werden, wenn der
Stammverein A (Lizenzinhaber) in dieser Altersklasse keine eigene Mannschaft stellt.
Genaue Informationen für die Verantwortlichen in den Clubs zum genauen Vorgehen bei der Meldung für einen zweiten Verein sind dem unten angehängten Informationsschreiben zu entnehmen.