Im Anhang finden Sie das den Gesundheitsämtern von uns bereits vorgelegte Hygiene-Infektionsschutzkonzept. Ebenso anbei zum Download ein Muster des Rückverfolgungsformulars, das von Begleitern und Zuschauern verpflichtend ausgefüllt werden muss. Dieses muss vier Wochen lang von Ihnen aufbewahrt werden.
Ebenfalls verpflichtend für die Teilnahme an der Übergangssaison 2020 ist die Benennung eines Corona-Schutzbeauftragten. Dieser muss der Geschäftsstelle des TVN bekanntgemacht werden. Voraussichtlich wird dazu zeitnah (spätestens ab dem 5. Juni) die neue Funktion des Coronabeauftragten im nuLiga Programm eingerichtet werden, über die Sie dann problemlos den entsprechenden Namen über Ihren Vereinsadministrator einpflegen lassen können.
Sie können uns aber auch gerne eine Mail an plenge@tvn-tennis.de schicken.
2020-05-29_IG-NRW_Anschreiben untere Gesundheitsbehörden
2020-05-31_Hygiene-_Infektionsschutzkonzept_Tennis-Wettspiele NRW
Einverständniserklärung 2020-05-28