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Einsatz für anderen Verein in der WHR: Anzeige der Mitgliedschaft per NU-Liga ist ausreichend

Im Vorgriff auf die namentlichen Meldungen für die anstehende Winterhallenrunde 21/22 möchte das zuständige Sportbüro des TVN gerne noch einmal auf die häufige missverstandene Regelung in Bezug auf den Einsatz für einen anderen Verein als im Sommer hinweisen:

Um im Winter für einen anderen Klub als in der Sommersaison anzutreten, ist es nicht notwendig, eine neue Spiellizenz/Spielberechtigung zu beantragen.

TVN-WO § 6 – Punkt 3:

„Die Teilnahme an Mannschaftsspielen für einen anderen Verband oder Verein in der Zeit vom 01.10 bis zum 31.03. berührt die Spielberechtigung nicht.“

Vielmehr reicht es also aus, im NU-Liga-System eine zusätzliche Mitgliedschaft in dem Verein einzupflegen, für den in der WHR gespielt werden soll.

Eine neue Spiellizenz/Spielberechtigung mit Freigaben muss nur zur Sommersaison über das NU-System beantragt werden.