Im Vorgriff auf die namentlichen Meldungen für die anstehende Winterhallenrunde 21/22 möchte das zuständige Sportbüro des TVN gerne noch einmal auf die häufige missverstandene Regelung in Bezug auf den Einsatz für einen anderen Verein als im Sommer hinweisen:
Um im Winter für einen anderen Klub als in der Sommersaison anzutreten, ist es nicht notwendig, eine neue Spiellizenz/Spielberechtigung zu beantragen.
TVN-WO § 6 – Punkt 3:
„Die Teilnahme an Mannschaftsspielen für einen anderen Verband oder Verein in der Zeit vom 01.10 bis zum 31.03. berührt die Spielberechtigung nicht.“
Vielmehr reicht es also aus, im NU-Liga-System eine zusätzliche Mitgliedschaft in dem Verein einzupflegen, für den in der WHR gespielt werden soll.
Eine neue Spiellizenz/Spielberechtigung mit Freigaben muss nur zur Sommersaison über das NU-System beantragt werden.